Philipp Guttmann, LL. B.

befriedetes Besitztum

Gesetz: §§ 123, 124 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Ein befriedetes Besitztum ist ein gegen das Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendig lückenlose Schutzwehren gesichertes Grundstück.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 123, 124 StGB