08.12.2017 10:32Philipp Guttmann, LL. B. befriedetes Besitztum Gesetz: §§ 123, 124 StGBRechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil Definition und ErklärungEin befriedetes Besitztum ist ein gegen das Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendig lückenlose Schutzwehren gesichertes Grundstück.VerweiseGesetzestexte auf dejure.org: §§ 123, 124 StGB