Philipp Guttmann, LL. B.
aufdrängende Sonderzuweisung
Definition und Erklärung
Aufdrängende Sonderzuweisungen sind solche Normen, die den rechtlich zu würdigenden Streitgegenstand ausdrücklich den Verwaltungsgerichten zuweisen (etwa § 54 I BeamtStG, § 32 WPflG, § 82 SG, § 83 BPersVG). Sie sind als lex specialis vorrangig zu prüfen und verdrängen § 40 I 1 VwGO als Generalklausel.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 40 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]