Philipp Guttmann, LL. B.

auf­drängende Sonder­zuweisung

Definition und Erklärung

Aufdrängende Sonderzuweisungen sind solche Normen, die den rechtlich zu würdigenden Streitgegenstand ausdrücklich den Verwaltungsgerichten zuweisen (etwa § 54 I BeamtStG, § 32 WPflG, § 82 SG, § 83 BPersVG). Sie sind als lex specialis vorrangig zu prüfen und verdrängen § 40 I 1 VwGO als Generalklausel.

Verweise