Philipp Guttmann, LL. B.
anvertraut
Definition und Erklärung
Anvertraut ist eine Sache, die dem Täter mit der Maßgabe überlassen wird, mit ihr im Interesse oder nach Weisung des Eigentümers zu verfahren oder sie dem Eigentümer zurückzugeben.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 246 StGB