Philipp Guttmann, LL. B.
antizipierter Rücktritt
Definition und Erklärung
Unter einem antizipierten Rücktritt versteht man eine Tat, bei der von den Tatbeteiligten von vornherein geplant ist, entsprechende Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
Es ist umstritten, ob [1] der Täter von einer solchen Tat zurücktreten kann oder [2] es sich bei bereits vorher eingeleiteten Rettungsmaßnahmen nicht um eine Verhinderung der Tat im Sinne des § 24 I 1 Var. 2 StGB handelt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 24 StGB
- StGB AT: Versuch und Rücktritt [Repetitorium (online)]