Philipp Guttmann, LL. B.

allgemeine Leistungs­klage

Definition und Erklärung

Die allgemeine Leistungsklage ist auf die Verurteilung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtet, welches keine Qualität eines Verwaltungsakts hat. Man unterscheidet positive Leistungsklagen (Vornahmeklage) und negative Leistungsklagen (Unterlassungsklage). Siehe: Voraussetzungen der Zulässigkeit

Verweise