Philipp Guttmann, LL. B.

agent provocateur

Gesetz: § 26 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Als agent provocateur wird jemand bezeichnet, der einen anderen zu einer Straftat anstiftet, um ihn deretwegen zu überführen. Er macht sich dabei jedenfalls dann nicht der Anstiftung strafbar, wenn sein Vorsatz nicht die Vollendung der Tat umfasst.

Verweise