Philipp Guttmann, LL. B.
agent provocateur
Definition und Erklärung
Als agent provocateur wird jemand bezeichnet, der einen anderen zu einer Straftat anstiftet, um ihn deretwegen zu überführen. Er macht sich dabei jedenfalls dann nicht der Anstiftung strafbar, wenn sein Vorsatz nicht die Vollendung der Tat umfasst.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 26 StGB
- StGB AT: Anstiftung, Beihilfe und sonstige Beteiligung [Repetitorium (online)]