Philipp Guttmann, LL. B.

Wille zum Rechtsgut­verzicht / Einwilligungs­erklärung

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Der Wille zum Rechtsgutverzicht ist eine objektive Voraussetzung der rechtfertigenden Einwilligung und erfordert [1] einen innerlich gebildeten Willen des Disponierenden oder [2] eine nach außen kundgegebende Erklärung (Einwilligungserklärung).

Verweise