Philipp Guttmann, LL. B.
Wille zum Rechtsgutverzicht / Einwilligungserklärung
Definition und Erklärung
Der Wille zum Rechtsgutverzicht ist eine objektive Voraussetzung der rechtfertigenden Einwilligung und erfordert [1] einen innerlich gebildeten Willen des Disponierenden oder [2] eine nach außen kundgegebende Erklärung (Einwilligungserklärung).
Verweise
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]