Philipp Guttmann, LL. B.
sonst ein Werkzeug / Mittel
Definition und Erklärung
Ein Werkzeug / Mittel ist ein körperlicher Gegenstand, mit dem gegen Personen Gewalt angewendet oder angedroht werden kann. Erforderlich ist eine Gebrauchsabsicht.
Es zählen auch Scheinwaffen dazu. Bei § 250 StGB jedoch nur, sofern sie waffengleich wirken, also nicht offensichtlich ungefährlich sind.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 244, 250 StGB
- Diebstahl (§§ 242, 243, 244 StGB) [Lerndokument (.pdf)]
- Raub (§§ 249, 250, 251, 252 StGB) [Lerndokument (.pdf)]