Philipp Guttmann, LL. B.

Wahndelikt

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Ein Wahndelikt ist immer straflos und liegt vor, wenn der Täter einem umgekehrten Verbotsirrtum unterliegt, er sich also strafbar wähnt, wo es keinen entsprechenden Straftatbestand gibt. So liegt auch ein Wahndelikt vor, wenn der Täter bei zutreffender Kenntnis der äußeren Umstände fälschlicherweise meint, für ihn gebe es eine Handlungspflicht.

Verweise