Philipp Guttmann, LL. B.

Waffe

Gesetz: §§ 224, 243, 244, 250 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine Waffe ist ein funktionstüchtiger und konkret einsetzbarer (etwa geladener) Gegenstand, der bestimmungsgemäß dazu dient, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Waffe im technischen Sinne).

Verweise