Philipp Guttmann, LL. B.
Vorverfahren (Widerspruchsverfahren)
Definition und Erklärung
Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen (§ 68 I VwGO) und Verpflichtungsklagen (§ 68 I, II VwGO), sofern es nicht vom Bundesland abgeschafft worden oder entbehrlich (etwa § 68 I 2 VwGO, § 70 VwVfG) ist. Es muss vor Erhebung der Klage ordnungsgemäß durchgeführt worden und erfolglos geblieben sein. Bei der Fortsetzungsfeststellungsklage ist ein Vorverfahren nur erforderlich, wenn sich das Begehren nach Klageerhebung erledigt hat; dann gilt § 68 I, II VwGO analog.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 68 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]