Philipp Guttmann, LL. B.

Vor­verfahren (Wider­spruchs­verfahren)

Definition und Erklärung

Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen (§ 68 I VwGO) und Verpflichtungsklagen (§ 68 I, II VwGO), sofern es nicht vom Bundesland abgeschafft worden oder entbehrlich (etwa § 68 I 2 VwGO, § 70 VwVfG) ist. Es muss vor Erhebung der Klage ordnungsgemäß durchgeführt worden und erfolglos geblieben sein. Bei der Fortsetzungsfeststellungsklage ist ein Vorverfahren nur erforderlich, wenn sich das Begehren nach Klageerhebung erledigt hat; dann gilt § 68 I, II VwGO analog.

Verweise