Philipp Guttmann, LL. B.

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) / Vindikations­lage

Gesetz: §§ 985, 986 BGB
Rechtsgebiet: Sachenrecht

Definition und Erklärung

Ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) / eine Vindikationslage liegt vor, wenn einer Eigentümer einer Sache und ein anderer nicht berechtigter (vgl. § 986 I 1 BGB) Besitzer dieser Sache ist. Das EBV ist Voraussetzung für den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB sowie für die Ansprüche der §§ 987 ff. BGB auf Nutzungsersatz, Schadensersatz oder Verwendungsersatz.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 985, 986 BGB