Philipp Guttmann, LL. B.

Verfügung

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Eine Verfügung ist jedes die dingliche Rechtslage unmittelbar ändernde Rechtsgeschäft, etwa durch Übertragung, Belastung, Aufhebung oder inhaltliche Änderung eines bestehenden Rechts.