Philipp Guttmann, LL. B.
Urkunde verfälschen
Definition und Erklärung
Der Täter verfälscht eine Urkunde, wenn er ihren gedanklichen Inhalt nachträglich verändert und dadurch der Anschein erweckt wird, der Aussteller habe die Erklärung in dieser (veränderten) Form abgegeben.