Philipp Guttmann, LL. B.

Untermaß­verbot

Gesetz: GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Das Untermaßverbot verpflichtet den Staat, ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art für einen angemessenen und wirksamen Schutz der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter zu ergreifen. Art, Nähe und Ausmaß möglicher Gefahren bestimmen die Notwendigkeit und den Inhalt rechtlicher Regelungen, wobei eben jenes bestimmte Maß nicht unterschritten werden darf.

Verweise