08.12.2017 10:32Philipp Guttmann, LL. B. Unfall Gesetz: § 142 StGBRechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil Definition und ErklärungEin Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.VerweiseGesetzestexte auf dejure.org: § 142 StGB