Philipp Guttmann, LL. B.

Unfall

Gesetz: § 142 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 142 StGB