Philipp Guttmann, LL. B.
Umstiftung
Definition und Erklärung
Umstiftung ist eine Form der Anstiftung, bei welcher der Anstifter den Haupttäter zu einem anderen Delikt bestimmt. Sie wird wie eine gewöhnliche Anstiftung behandelt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 26 StGB
- StGB AT: Anstiftung, Beihilfe und sonstige Beteiligung [Repetitorium (online)]