Philipp Guttmann, LL. B.

Umstiftung

Gesetz: § 26 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Umstiftung ist eine Form der Anstiftung, bei welcher der Anstifter den Haupttäter zu einem anderen Delikt bestimmt. Sie wird wie eine gewöhnliche Anstiftung behandelt.

Verweise