Philipp Guttmann, LL. B.
Täuschung
Gesetze: § 263 StGB, § 123 BGB
Rechtsgebiete: Strafrecht: besonderer Teil, Zivilrecht: allgemeiner Teil
Rechtsgebiete: Strafrecht: besonderer Teil, Zivilrecht: allgemeiner Teil
Definition und Erklärung
Eine Täuschung ist das Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, ausdrücklich, konkludent oder durch Unterlassen gebotener Aufklärung, wodurch ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 263 StGB, § 123 BGB
- Betrug (§ 263 StGB) [Lerndokument (.pdf)]