Philipp Guttmann, LL. B.

Täter hinter dem Täter

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Als Täter hinter dem Täter wird die Konstellation bezeichnet, bei welcher der Vordermann einen vermeidbaren Verbotsirrtum und deshalb ebenso wie der Hintermann Täterqualität hat. Dann ist [1] mittelbare Täterschaft trotzdem möglich, [2] der Hintermann wegen des Verantwortungsprinzips lediglich Teilnehmer oder [3] mittelbare Täterschaft nur möglich bei einer Wahnvorstellung oder Rechtsblindheit des Vordermanns.

Verweise