Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: § 185 StGB

3 Definitionen und Erklärungen zum § 185 StGB
Ehre
Ehre ist das dem Menschen zukommende subjektive Ehrgefühl (innere Ehre) und seine darauf beruhende Geltung innerhalb der Gesellschaft (äußere Ehre, guter Ruf).
Tatsache
Eine Tatsache ist ein vergangener oder gegenwärtiger Vorgang oder Zustand der Außenwelt oder des Innenlebens, der sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten und so dem Beweis zugänglich ist. Vgl. auch: Werturteil
Werturteil
Ein Werturteil ist eine subjektive Meinungsäußerung etwa in Form persönlicher Wertungen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen, die nicht dem Beweis zugänglich ist. Vgl. auch: Tatsache