Philipp Guttmann, LL. B.
Siechtum
Definition und Erklärung
Siechtum ist ein chronischer Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 226 StGB