Philipp Guttmann, LL. B.

Schuld

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Schuld ist die individuelle Vorwerfbarkeit. Sie wird nach dem Tatbestand und der Rechtswidrigkeit geprüft und umfasst die Schuldfähigkeit, das Unrechtsbewusstsein (vgl. Verbotsirrtum) und Entschuldigungsgründe. Siehe auch: Notwehrexzess, entschuldigender Notstand

Verweise