Philipp Guttmann, LL. B.
Rundfunkfreiheit
Definition und Erklärung
Die Rundfunkfreiheit im Rahmen des Art. 5 I 2 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit der Gestaltung und elektronischen Übertragung von Inhalten an eine unbestimmte Personenzahl.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 5 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]