Philipp Guttmann, LL. B.
Recht der persönlichen Ehre
Definition und Erklärung
Das Recht der persönlichen Ehre im Rahmen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts des Art. 5 II GG umfasst das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das besondere Persönlichkeitsrecht der §§ 185 ff. StGB. Siehe auch: allgemeine Gesetze
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 5 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]