Philipp Guttmann, LL. B.

Recht der persönlichen Ehre

Gesetz: Art. 5 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Das Recht der persönlichen Ehre im Rahmen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts des Art. 5 II GG umfasst das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das besondere Persönlichkeitsrecht der §§ 185 ff. StGB. Siehe auch: allgemeine Gesetze

Verweise