Philipp Guttmann, LL. B.
Putativnotwehrexzess
Definition und Erklärung
Als Putativnotwehrexzess wird eine Konstellation bezeichnet, in der sich der Täter irrtümlich Umstände einer Notwehrlage vorstellt und sich entsprechend verteidigt. Dies [1] ist lediglich ein Erlaubnistatbestandsirrtum, [2] führt zur analogen Anwendung des § 33 StGB (Notwehrexzess) oder [3] führt nur zur analogen Anwendung des § 33 StGB, wenn der Verteidiger schuldlos irrt und das Opfer die alleinige Verantwortung für die Situation trägt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 33 StGB
- StGB AT: Schuldfähigkeit und Entschuldigungsgründe [Repetitorium (online)]