Philipp Guttmann, LL. B.

Putativ­notwehr­exzess

Gesetz: § 33 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Als Putativnotwehrexzess wird eine Konstellation bezeichnet, in der sich der Täter irrtümlich Umstände einer Notwehrlage vorstellt und sich entsprechend verteidigt. Dies [1] ist lediglich ein Erlaubnistatbestandsirrtum, [2] führt zur analogen Anwendung des § 33 StGB (Notwehrexzess) oder [3] führt nur zur analogen Anwendung des § 33 StGB, wenn der Verteidiger schuldlos irrt und das Opfer die alleinige Verantwortung für die Situation trägt.

Verweise