Philipp Guttmann, LL. B.

Kausalität (Äquivalenz­theorie)

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Kausal (ursächlich) ist jedes Handeln, das nicht hinweeggedacht (bei Unterlassen: hinzugedacht) werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Äquivalenztheorie - conditio sine qua non).

Verweise