Philipp Guttmann, LL. B.
Kausalität (Äquivalenztheorie)
Definition und Erklärung
Kausal (ursächlich) ist jedes Handeln, das nicht hinweeggedacht (bei Unterlassen: hinzugedacht) werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Äquivalenztheorie - conditio sine qua non).
Verweise
- StGB AT: Handlung, Kausalität und objektive Zurechnung [Repetitorium (online)]