Philipp Guttmann, LL. B.
Kalkulationsirrtum
Definition und Erklärung
Der Kalkulationsirrtum ist ein unbeachtlicher Motivirrtum, wenn die Kalkulation in der Willenserklärung nicht im Einzelnen offengelegt wird.
Wird die Kalkulation jedoch im Einzelnen offengelegt, so [1] ist der Kalkulationsirrtum als Inhaltsirrtum (§ 119 BGB analog) ein tauglicher Anfechtungsgrund oder [2] kommen statt der Anfechtung allgemeine Rechtsinstitute, etwa §§ 280 I, 311 II oder § 313 BGB, infrage.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 119 BGB
- BGB AT: Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften [Repetitorium (online)]