Philipp Guttmann, LL. B.
Informationsfreiheit
Definition und Erklärung
Die Informationsfreiheit im Rahmen des Art. 5 I 1 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit, Informationen aus tatsächlich allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu erhalten, diese aufzunehmen sowie technische Anlagen zu beschaffen und zu nutzen, die für den Zugang erforderlich sind.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 5 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]