Philipp Guttmann, LL. B.

Informations­freiheit

Gesetz: Art. 5 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Informationsfreiheit im Rahmen des Art. 5 I 1 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit, Informationen aus tatsächlich allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu erhalten, diese aufzunehmen sowie technische Anlagen zu beschaffen und zu nutzen, die für den Zugang erforderlich sind.

Verweise