Philipp Guttmann, LL. B.
Habgier
Definition und Erklärung
Habgier ist das gesteigerte abstoßende Gewinnstreben um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens. Es muss tatbeherrschendes Motiv sein.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 211 StGB