Philipp Guttmann, LL. B.

Gewahrsam

Gesetz: §§ 242, 249 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Gewahrsam ist die nach sozialer Anschauung zu bestimmende von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaft über eine Sache.

Verweise