Philipp Guttmann, LL. B.
Genehmigung
Definition und Erklärung
Eine Genehmigung nach § 184 BGB ist eine Form der Zustimmung nach dem Abschluss eines Rechtsgeschäfts. Sie ist unwiderruflich und grundsätzlich rückwirkend (ex tunc) (§ 184 I BGB). Für Verfügungen eines Nichtberechtigten gilt § 185 II BGB.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 184, 185 BGB
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]