Philipp Guttmann, LL. B.
Gefahr
Definition und Erklärung
Gefahr für ein Rechtsgut besteht, wenn seine Verletzung durch Eintritt eines Schadens droht (Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts).
Bei rechtfertigenden Notstand: Es wird eine ex-ante-Betrachtung mit Berücksichtigung des Sonderwissens des Notstandstäters vorgenommen. Umfasst sind auch Dauergefahren, die jederzeit in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung umschlagen können. Die Gefahr kann auch von einem Menschen ausgehen.
Bei entschuldigenden Notstand: Es ist auch der Nötigungsnotstand umfasst.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 34, 35 StGB
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]