Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: Art. 38 GG

Eine Definition und Erklärung zum Art. 38 GG
freies Mandat
Freies Mandat bezeichnet den in Art. 38 I 2 GG normierten verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Abgeordneten des Bundestags an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern allein ihrem Gewissen unterworfen sind.