Philipp Guttmann, LL. B.
Definitionen: Art. 38 GG
Eine Definition und Erklärung zum Art. 38 GG
- freies Mandat
- Freies Mandat bezeichnet den in Art. 38 I 2 GG normierten verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Abgeordneten des Bundestags an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern allein ihrem Gewissen unterworfen sind.