Philipp Guttmann, LL. B.
der Freiheit berauben (Freiheitsberaubung)
Definition und Erklärung
Der Täter beraubt jemanden der Freiheit, wenn er die Möglichkeit des Opfers, sich nach seinem Willen fortzubewegen und den Aufenthaltsort zu verändern, jedenfalls vorübergehend aufhebt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 239 StGB
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) [Lerndokument (.pdf)]