Philipp Guttmann, LL. B.
Fortsetzungsfeststellungsklage
Definition und Erklärung
Die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 I 4 VwGO ist auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines sich bereits erledigten Verwaltungsakts gerichtet und setzt ein besonderes Feststellungsinteresse voraus. Im Falle der Erledigung des Verwaltungsakts vor Erhebung der Anfechtungsklage oder nach oder vor Erhebung der Verpflichtungsklage gilt § 113 I 4 VwGO analog. Siehe: Voraussetzungen der Zulässigkeit
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 113 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]