Philipp Guttmann, LL. B.

Fortsetzungs­feststellungs­klage

Definition und Erklärung

Die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 I 4 VwGO ist auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines sich bereits erledigten Verwaltungsakts gerichtet und setzt ein besonderes Feststellungsinteresse voraus. Im Falle der Erledigung des Verwaltungsakts vor Erhebung der Anfechtungsklage oder nach oder vor Erhebung der Verpflichtungsklage gilt § 113 I 4 VwGO analog. Siehe: Voraussetzungen der Zulässigkeit

Verweise