Philipp Guttmann, LL. B.
Feststellungsklage
Definition und Erklärung
Die Feststellungsklage nach § 43 I VwGO ist auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gerichtet und setzt ein Feststellungsinteresse voraus. Siehe: Voraussetzungen der Zulässigkeit
Nach § 43 II VwGO ist die Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens und Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ausgeschlossen, wenn der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungsklage oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (Subsidiarität).
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 43 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]