Philipp Guttmann, LL. B.

Feststellungs­klage

Definition und Erklärung

Die Feststellungsklage nach § 43 I VwGO ist auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gerichtet und setzt ein Feststellungsinteresse voraus. Siehe: Voraussetzungen der Zulässigkeit Nach § 43 II VwGO ist die Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens und Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ausgeschlossen, wenn der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungsklage oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (Subsidiarität).

Verweise