Philipp Guttmann, LL. B.
Einigung
Definition und Erklärung
Die Einigung ist eine Voraussetzung für die Übertragung des Eigentums nach § 929 S. 1 BGB und kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande, die in Bezug aufeinander abgegeben wurden (sachenrechtlicher Vertrag).
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 929 BGB