Philipp Guttmann, LL. B.

Drei-Stufen-Theorie

Gesetz: Art. 12 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Drei-Stufen-Theorie im Rahmen des Gesetzesvorbehalts nach Art. 12 I 2 GG der Berufsfreiheit beschreibt, welche Voraussetzungen für die Rechtfertigung (Schranken) bei welcher Art des Eingriffs in die Berufsfreiheit gelten:
  1. Berufsausübungsregelung: Rechtfertigung nur durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
  2. Subjektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter
  3. Objektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter

Verweise