Philipp Guttmann, LL. B.
Drei-Stufen-Theorie
Definition und Erklärung
Die Drei-Stufen-Theorie im Rahmen des Gesetzesvorbehalts nach Art. 12 I 2 GG der Berufsfreiheit beschreibt, welche Voraussetzungen für die Rechtfertigung (Schranken) bei welcher Art des Eingriffs in die Berufsfreiheit gelten:
- Berufsausübungsregelung: Rechtfertigung nur durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
- Subjektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter
- Objektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 12 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]