Philipp Guttmann, LL. B.
Dispositionsbefugnis
Definition und Erklärung
Die Dispositionsbefugnis ist eine objektive Voraussetzung der Einwilligung. Der Einwilligende hat die Dispositionsbefugnis, wenn er Rechtsgutinhaber (oder ein ihn Vertretender) ist und das in Frage stehende Rechtsgut disponibel ist. Disponibel sind alle Individualrechtsgüter mit Ausnahme des Lebens.
Verweise
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]