Philipp Guttmann, LL. B.

Dispositions­befugnis

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Die Dispositionsbefugnis ist eine objektive Voraussetzung der Einwilligung. Der Einwilligende hat die Dispositionsbefugnis, wenn er Rechtsgutinhaber (oder ein ihn Vertretender) ist und das in Frage stehende Rechtsgut disponibel ist. Disponibel sind alle Individualrechtsgüter mit Ausnahme des Lebens.

Verweise