Philipp Guttmann, LL. B.
Bote
Definition und Erklärung
Ein Bote ist, wer eine fremde Willenserklärung übermittelt (Erklärungsbote) oder eine Erklärung empfängt (Empfangsbote). Er muss nicht geschäftsfähig sein. Verhält sich der Bote wie ein Stellvertreter, sind die §§ 164 I, 177 ff. BGB einschlägig.
Verweise
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]