Philipp Guttmann, LL. B.

Befugnis missbrauchen

Gesetz: § 266 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Der Täter missbraucht seine Vermögensbefugnis, wenn er unter Einhaltung des rechtlichen Könnens (Außenverhältnis) sein rechtlichen Dürfen (Innenverhältnis) überschreitet.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 266 StGB