Philipp Guttmann, LL. B.

Aus­strahlungs­wirkung / mittelbare Dritt­wirkung

Gesetz: GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte entfaltet Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Rechtsordnung. Deshalb müssen Grundrechte bei der Anwendung und Auslegung des gesamten Rechts beachtet werden (grundrechtskonforme Auslegung). Dadurch entfalten Grundrechte insbesondere im Zivilrecht mittelbare Drittwirkung.

Verweise