Philipp Guttmann, LL. B.
Ausstrahlungswirkung / mittelbare Drittwirkung
Definition und Erklärung
Der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte entfaltet Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Rechtsordnung. Deshalb müssen Grundrechte bei der Anwendung und Auslegung des gesamten Rechts beachtet werden (grundrechtskonforme Auslegung). Dadurch entfalten Grundrechte insbesondere im Zivilrecht mittelbare Drittwirkung.
Verweise
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]