Philipp Guttmann, LL. B.
Aufstiftung
Definition und Erklärung
Eine Aufstiftung liegt vor, wenn der Anstifter den Haupttäter bestimmt, statt des Grunddelikts eine Qualifikation zu begehen. Dies stellt [1] stets eine Anstiftung zur Qualifikation dar oder [2] es wird nach dem analytischen Trennungsprinzip entschieden, wonach zu Qualifikationen mit eigenständigem Tatbestand Anstiftung und zur Qualifikation selbst Beihilfe vorliegt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 26, 27 StGB
- StGB AT: Anstiftung, Beihilfe und sonstige Beteiligung [Repetitorium (online)]