Philipp Guttmann, LL. B.
Abstiftung
Definition und Erklärung
Eine Abstiftung liegt vor, wenn der Haupttäter bestimmt wird, statt der Qualifikation eines Tatbestandes lediglich sein Grundddelikt zu begehen. Sie wird wie eine Beihilfe behandelt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 26, 27 StGB
- StGB AT: Anstiftung, Beihilfe und sonstige Beteiligung [Repetitorium (online)]