Philipp Guttmann, LL. B.

originärer Leistungs­anspruch

Gesetz: GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Ein originärer Leistungsanspruch ist ein subjektives Recht auf staatliches Tun, das - als Ausnahmefall - unmittelbar aus Freiheitsgrundrechten abgeleitet wird (etwa die Gewährleistung des Existenzminimums).

Verweise