Philipp Guttmann, LL. B.

Schweigen auf ein kauf­männisches Bestätigungs­schreiben

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist eine gewohnheitsrechtlich anerkannte fingierte Annahmeerklärung (Willenserklärung) und erfordert:
  1. Absender und Empfänger sind Kaufleute (auch Scheinkaufleute)
  2. Absender geht nach Verhandlungen von einem bereits geschlossenen Vertrag aus
  3. unmittelbarer zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang mit der Verhandlung
  4. Redlichkeit des Absenders (keine wesentlichen Abweichungen vom Verhandlungsinhalt)
  5. kein unverzüglicher Widerspruch des Empfängers

Verweise