Philipp Guttmann, LL. B.

derivater Leistungs­anspruch

Gesetz: GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Ein derivater Leistungsanspruch ist ein Recht auf gleiche Beteiligung an bestehenden staatlichen Einrichtungen und Leistungssystemen auf Grundlage des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 I GG.

Verweise