Philipp Guttmann, LL. B.

Rundfunk­freiheit

Gesetz: Art. 5 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Rundfunkfreiheit im Rahmen des Art. 5 I 2 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit der Gestaltung und elektronischen Übertragung von Inhalten an eine unbestimmte Personenzahl.

Verweise