Philipp Guttmann, LL. B.

Eigenschaft

Gesetz: § 119 BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Eigenschaften sind alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die Einfluss auf die Wertschätzung einer Person auszuüben pflegen, sowie physische, tatsächliche, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Beziehungen zur Umwelt, die für die Brauchbarkeit oder den Wert einer Sache bedeutsam sind. Siehe auch: Eigenschaftsirrtum

Verweise